Der Sachverständige wird auch hier durch einen privaten Auftrag tätig.
Auftraggeber sind in der Regel sich streitende Parteien die einen
Sachverständigen zur Klärung beauftragen.
Schiedsgutachter
Aufgabe eines Schiedsgutachters ist es,
- einen Vertragsinhalt, der dem Unkundigen verborgen ist, aufgrund des
besonderen Sachverstandes klar zustellen - für die Bestimmung eines Vertragsinhaltes gewisse, dafür erhebliche
Unterlagen heran zu schaffen, oder Tatsachen für die Vertragspartner bindend festzustellen
Was ist ein Schiedsgutachten?
Das Schiedsgutachten ist die Stellungnahme eines unabhängigen, unparteiischen
und Sachverständigen Dritten zu einem, zwischen den Parteien umstrittenen Sachverhalt,
z.B. ob Produktmängel bereits bei Übergabe der EDV-Anlage vorhanden waren.
Die Parteien bekommen eine verbindliche Klärung ihrer bei Vertragsdurchführung
entstandenen Streitfrage und vermeiden den Gang zu Gericht. Wird später
dennoch ein Gericht angerufen, wird dieses sich an dem Schiedsgutachten Urteil anlehnen
und wenn keine Bedenken bestehen auch so übernehmen.
Der Schiedsgutachter stellt nur Umstände fest, ohne über die sich daraus ergebenden Verpflichtungen
der Parteien zu befinden und Rechtsfolgen zu treffen.
Auftragsablauf für einen Schiedsgutachter?
Die Parteien können bei Vertragsschluss eine sog. Schiedsgutachtenabrede treffen,
indem vertraglich vereinbart wird, dass für den Fall von nicht zu klärenden Meinungsverschiedenheiten,
ein für beide Parteien verbindliches Schiedsgutachten erstellt wird.
Was kostet ein Schiedsgutachten?
Der Schiedsgutachter kann mit den Parteien die Höhe der Vergütung in der Regel
frei vereinbaren. Eine festgesetzte Gebührenordnung für Schiedsgutachter gibt es nicht.
Wenn die Parteien nichts vereinbart haben, tragen sie die Kosten je zur Hälfte.
Vertrauen Sie auf ein klares Urteil

