Im Strafprozess:

  • Die Bestimmung von Datenmanipulationen bei Computern und peripheren Einrichtungen
    (z.B. zur Erlangung von Vermögensvorteilen oder zur Sabotage)
  • Eine Auswertung von Hard- und Software bei Lizenz- und Urheberrechtsverletzungen und Fälschungen
    (z.B. Raubkopien (Audio, Video, Daten), Prozessortaktung- und Speicherfälschungen)
  • Auswertung von beschlagnahmter EDV-Hardware bezüglich gesuchter Merkmale (z.B.
    Geheimnisverrat), Dokumentation, Sicherung auf CD-Datenträger
  • Teilnahme an Durchsuchungen zur Beweissicherung von Speicherinhalten (z.B. Kinderpornographie, Chatlogs, Emails, etc.)
  • Überwindung von Sperrmechanismen an Servern, Datenträgern und Dateien (Kennwörter, Zugänge, Verschlüsslungen)
  • Auswertung von Benutzeraktivitäten aus log-Dateien
  • Internet-Pseudonym-Ermittlung, Internet Activity Tracing, Bestimmung der Betreiber von
    Hosts und ähnlich gelagerten Aufgabenstellungen
  • Kinderpornographie-Klassifizierung von Bild- und Videomaterial  (mithilfe der BKA-Datenbanken)


Zivilprozess:

  • Funktionalität und Mängelfeststellung bei PC-Systemen und Peripheriegeräten
  • Fehlern in lokalen Netzwerken, aktiven Netzwerkkomponenten, Verkabelungen
  • Telekommunikation und deren Komponenten
  • Peripherie zur Datenübertragung und Leitungsvermittlung (Router, Callback-Geräte etc.)
  • Fehler in Internet-Anbindungen und sonstiger Weitverkehrskommunikation (globale Vernetzung)
  • Durchführung von Bewertungen im Rahmen von Schäden an Hardware- und Systemen
    einschließlich Ermittlung von Fehlerursachen

Wiederbeschaffungskosten, Gegenwartszeitwert von Rechner- und Systemkomponenten


Vertrauen Sie auf ein klares Urteil